| |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an unsere auf der Bestellbestätigung
angegebene Adresse.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit
ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht,
wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung –
wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen
ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie
die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was deren Wert beeinträchtigt.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt
bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei.“
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Besondere Hinweise
„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der
Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor
Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst
haben (z. B. durch Download etc.).“ Ende der Widerrufsbelehrung
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines.
Allen Vereinbarungen liegen für gegenwärtige und künftige Lieferungen
die nachstehenden Bedingungen zugrunde: Durch Auftragserteilung oder durch
Annahme unserer Auftragsbestätigung werden sie ausdrücklich anerkannt.
Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, daß seine personenbezogenen Daten für den
allgemeinen Geschäftsverkehr gespeichert werden (Datenverarbeitung). Der
Käufer bestätigt durch die Bestellung seine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit.
Treten berechtigte Zweifel auf, so können wir von der Erfüllung des Vertrages
zurücktreten oder entsprechende Sicherheiten oder Vorauszahlungen verlangen.
Eine Verpflichtung zur Nachlieferung zu früher vereinbarten Preisen und
Konditionen besteht nicht.
2. Lieferung und Versand.
Die Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders angegeben, unfrei. Das Risiko
des Transportes in das Aufstellungsgebäude und innerhalb desselben gehen
zu Lasten des Käufers. Das gleiche gilt für Kosten eines Rücktransportes,
einer Lagerung und wiederholten Anlieferung, die infolge unzureichender
Transportmöglichkeiten oder anderen nicht von uns zu vertretenden Umständen
erforderlich wurden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den
Spediteur oder sonstigen Transportbeauftragten auf den Käufer über, bei
Ausführung des Transportes durch uns, mit Übernahme durch unsere LKW's.
Teillieferungen sind zulässig. Sie berechtigen den Kunden nicht, die Zahlung
des Kaufpreises für den gelieferten Teil zurückzuhalten, bis der Rest
des Auftrages ausgeliefert ist.
3. Preise.
Alle Preise verstehen sich zzgl. des am Tage der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer-Satzes.
Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgen, ist
Kallenborn berechtigt, den Preis um die eigenen Mehrkosten zu erhöhen.
4. Lieferzeit.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn von uns der Liefertermin schriftlich
bestätigt ist. Ca.-Angaben ersetzen keine Terminzusage. Die Lieferzeit
beginnt mit Vertragsabschluß vorausgesetzt Kallenborn liegen zu diesem
Zeitpunkt sämtliche Unterlagen und Informationen vor, die zur ordnungsgemäßen
Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Andernfalls beginnt die Frist
erst dann, wenn diese Unterlagen und Informationen von Auftraggeber erbracht
sind. Wird eine verbindliche Lieferfrist überschritten, ist der Auftraggeber
verpflichtet, Kallenborn eine Nachfrist von mindestens 15 Arbeitstagen
zu setzen. Beruht die Verzögerung nicht auf Verschulden von Kallenborn,
verlängert sich diese Frist um die Zeit, in der die Leistungserschwerung
bzw. das Leistungshindernis besteht. Überschreitet dieser Zeitraum eine
Frist von 4 Wochen, sind beide Seiten berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Die Geltendmachung von weiteren entstandenen Mehraufwendungen aufgrund
des Annahmeverzuges des Kunden wird hierdurch nicht berührt.
5. Zahlung.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen mit 2% Skonto auf
den reinen Warenwert exclusive Dienstleistung wie Montagen, etc. oder
innerhalb von 24 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum. Besteht der Auftrag
ganz oder teilweise aus Sonderanfertigungen (nicht Preislisten-Artikel)
oder übersteigt die Angebotssumme bei Preislisten-Artikeln den Betrag
von EURO 3.500,00 , so haben wir auch ohne ausdrückliche Vereinbarung
einen Anspruch auf Anzahlung von 40% der Auftragssumme binnen 7 Tagen
nach Auftragserteilung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist Kallenborn
berechtigt, 5% Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu verlangen, sofern nicht nachgewiesen wird, daß der Schaden nicht entstanden
oder geringer ist. Andererseits kann Kallenborn, auch den Nachweis eines
höheren Schadens führen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers,
das nicht auf den selben Rechtsverhältnissen beruht, ist ausgeschlossen.
Ferner kann er nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn, daß
diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zahlungen durch
Wechsel und Scheck bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Wechsel
und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Evtl. entstehende
Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.Liefer-Erstaufträge erfolgen
nur gegen Vorkasse.
6. Aufrechnungsverbot/Zurückbehaltungsrecht.
Der Kunde kann mit vermeintlichen eigenen Ansprüchen gegen die Forderung
von Kallenborn weder aufrechnen, noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend
machen. Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur zulässig bei anerkannten
Forderungen des Kunden durch Kallenborn oder im Falle einer rechtskräftigen
Gerichtsentscheidung. Der Auftraggeber kann gegen Kallenborn oder Erfüllungsgehilfen
gleichgültig aus welchem Rechtsgrund-keine Ansprüche auf Schadensersatz
wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten gelten
machen, soweit die Verletzung dieser Pflichten nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht.
7. Eigentumsvorbehalt.
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Zahlung aller
offenstehenden Rechnungen bzw. der Einlösung der zahlungshalber angenommenen
Schecks und Wechsel Es gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt. Die Waren
dürfen weder verpfändet, übereignet, verliehen oder verschenkt werden.
Der Käufer ist verpflichtet uns bei etwaigen Zugriffen Dritter unverzüglich
zu unterrichten. Unterläßt er dies, so macht er sich schadensersatzpflichtig.
8. Muster und Zeichnungen.(Entwürfe und Planungen)
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern
behält sich der Lieferer Eigentums-und Urheberrecht vor, sie sind auf
Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne
Einverständnis des Lieferers weitergegeben werden. Musterstücke sind,
wenn nichts anderes vereinbart, innerhalb von 1 Monat in einwandfreiem
Zustand zurückzugeben, käuflich zu übernehmen oder ggf. für die Instandsetzung
aufzukommen. Musterstücke in Sonderanfertigung sind stets käuflich zu
übernehmen und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Sonderanfertigungen sind
solche Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in Preislisten
geführt werden. Farbgebung nach eingesandten Farbmustern zählen ebenfalls
als Sonderanfertigung, sofern keine andere schriftliche Regelung getroffen
wurde. Der Käufer übernimmt die Haftung dafür, daß durch die Verwendung
von eingesandten Zeichnungen, Mustern und ähnlichen Behelfen Rechte Dritter
nicht verletzt werden.
9. Gewährleistung.
Offensichtliche Mängel müssen sofort beim Anlieferungspersonal angezeigt
und auf dem Lieferschein vermerkt werden. Andernfalls gilt die Ware oder
Leistung als genehmigt. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb von 8 Kalendertagen
mittels detaillierter, schriftlicher Schadensbeschreibung mitzuteilen.
Entsteht ein Mangel oder eine Beanstandung innerhalb von 6 Monaten ab
der Ablieferung oder Übergabe der Ware, so ist der Kunde verpflichtet,
uns über den Mangel und über die Beanstandung bis zum Ablauf der 6-monatigen
Frist ab Lieferung der Ware schriftlich Mitteilung zu machen und den Mangel
bzw. die Beanstandung schriftlich zu rügen. Diese schriftliche Mitteilung
der Rüge muß dabei die erkennbaren Symptome nennen. Entscheidend ist dabei
zur Fristwahrung der Eingang der Mitteilung bei uns. Bei fristgerecht
angezeigten Mängeln ist Kallenborn nach eigener Wahl zur Nachbesserung
oder Ersatzlieferung verpflichtet. Art und Weise der Nachbesserung richtet
sich nach dem Ermessen vom Kallenborn. Hierzu hat der Käufer die erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Abweichung in Struktur und Farbe gegenüber den Ausstellungsstücken und
Mustern bleibt vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten
Materialien liegen und dem Auftraggeber zumutbar sind. Konstruktionsänderungen
gegenüber den Ausstellungstücken und Mustern bleibt vorbehalten, soweit
diese für den Auftraggeber zumutbar sind. Der Käufer ist nicht berechtigt,
den gesamten Kaufpreis aufgrund von Beanstandungen zurückzuhalten, sondern
allenfalls in einer Höhe die der vorgebrachten Beanstandung entspricht.
10. Nichterfüllung des Vertrages.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, tritt er vor der Lieferung vom Vertrag
zurück oder wird der Vertrag aufgrund eines anderen im Bereich des Kunden
liegenden Grundes nicht durchgeführt, so ist Kallenborn berechtigt, dem
Kunden pauschal 25% der Auftragssumme als Schadensersatz in Rechnung zu
stellen. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung dieses pauschalen Schadensersatzes.
Ihm bleibt jedoch nachgelassen, den Nachweis zu führen, daß ein geringer
oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren
entstandenen Schadens über den pauschalierten Schadensersatz hinaus bleibt
ausdrücklich vorbehalten. Die Verpflichtung des Kunden zur Vertrags-Erfüllung
wird durch diese Regelung nicht berührt. Die Vereinbarung der Schadenspauschalierung
berührt nicht das Recht des Kunden, den Nachweis zu führen, daß ein Schaden
überhaupt nicht entstanden oder niedriger als die Pauschale ist.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort und Gerichtsstand, Belieferung und Zahlung ist Grünstadt.
12. Sonderbedingungen.
Für Aufträge oder Auftragsteile, die Umbaumaßnahmen beinhalten und Kallenborn
die Funktion eines Projektkoordinators oder Generalunternehmers übernimmt,
gelten die im jeweiligen Angebot definierten Sonderbedingungen.
|
|