Allgemeine Geschäftsbedingungen


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an unsere auf der Bestellbestätigung angegebene Adresse.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Besondere Hinweise
„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).“ Ende der Widerrufsbelehrung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines.
Allen Vereinbarungen liegen für gegenwärtige und künftige Lieferungen die nachstehenden Bedingungen zugrunde: Durch Auftragserteilung oder durch Annahme unserer Auftragsbestätigung werden sie ausdrücklich anerkannt. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, daß seine personenbezogenen Daten für den allgemeinen Geschäftsverkehr gespeichert werden (Datenverarbeitung). Der Käufer bestätigt durch die Bestellung seine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit. Treten berechtigte Zweifel auf, so können wir von der Erfüllung des Vertrages zurücktreten oder entsprechende Sicherheiten oder Vorauszahlungen verlangen. Eine Verpflichtung zur Nachlieferung zu früher vereinbarten Preisen und Konditionen besteht nicht.
2. Lieferung und Versand.
Die Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders angegeben, unfrei. Das Risiko des Transportes in das Aufstellungsgebäude und innerhalb desselben gehen zu Lasten des Käufers. Das gleiche gilt für Kosten eines Rücktransportes, einer Lagerung und wiederholten Anlieferung, die infolge unzureichender Transportmöglichkeiten oder anderen nicht von uns zu vertretenden Umständen erforderlich wurden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder sonstigen Transportbeauftragten auf den Käufer über, bei Ausführung des Transportes durch uns, mit Übernahme durch unsere LKW's. Teillieferungen sind zulässig. Sie berechtigen den Kunden nicht, die Zahlung des Kaufpreises für den gelieferten Teil zurückzuhalten, bis der Rest des Auftrages ausgeliefert ist.
3. Preise.
Alle Preise verstehen sich zzgl. des am Tage der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer-Satzes. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgen, ist Kallenborn berechtigt, den Preis um die eigenen Mehrkosten zu erhöhen.
4. Lieferzeit.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn von uns der Liefertermin schriftlich bestätigt ist. Ca.-Angaben ersetzen keine Terminzusage. Die Lieferzeit beginnt mit Vertragsabschluß vorausgesetzt Kallenborn liegen zu diesem Zeitpunkt sämtliche Unterlagen und Informationen vor, die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Andernfalls beginnt die Frist erst dann, wenn diese Unterlagen und Informationen von Auftraggeber erbracht sind. Wird eine verbindliche Lieferfrist überschritten, ist der Auftraggeber verpflichtet, Kallenborn eine Nachfrist von mindestens 15 Arbeitstagen zu setzen. Beruht die Verzögerung nicht auf Verschulden von Kallenborn, verlängert sich diese Frist um die Zeit, in der die Leistungserschwerung bzw. das Leistungshindernis besteht. Überschreitet dieser Zeitraum eine Frist von 4 Wochen, sind beide Seiten berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von weiteren entstandenen Mehraufwendungen aufgrund des Annahmeverzuges des Kunden wird hierdurch nicht berührt.
5. Zahlung.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen mit 2% Skonto auf den reinen Warenwert exclusive Dienstleistung wie Montagen, etc. oder innerhalb von 24 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum. Besteht der Auftrag ganz oder teilweise aus Sonderanfertigungen (nicht Preislisten-Artikel) oder übersteigt die Angebotssumme bei Preislisten-Artikeln den Betrag von EURO 3.500,00 , so haben wir auch ohne ausdrückliche Vereinbarung einen Anspruch auf Anzahlung von 40% der Auftragssumme binnen 7 Tagen nach Auftragserteilung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist Kallenborn berechtigt, 5% Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, sofern nicht nachgewiesen wird, daß der Schaden nicht entstanden oder geringer ist. Andererseits kann Kallenborn, auch den Nachweis eines höheren Schadens führen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, das nicht auf den selben Rechtsverhältnissen beruht, ist ausgeschlossen. Ferner kann er nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn, daß diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zahlungen durch Wechsel und Scheck bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Evtl. entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.Liefer-Erstaufträge erfolgen nur gegen Vorkasse.
6. Aufrechnungsverbot/Zurückbehaltungsrecht.
Der Kunde kann mit vermeintlichen eigenen Ansprüchen gegen die Forderung von Kallenborn weder aufrechnen, noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur zulässig bei anerkannten Forderungen des Kunden durch Kallenborn oder im Falle einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung. Der Auftraggeber kann gegen Kallenborn oder Erfüllungsgehilfen gleichgültig aus welchem Rechtsgrund-keine Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten gelten machen, soweit die Verletzung dieser Pflichten nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
7. Eigentumsvorbehalt.
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Zahlung aller offenstehenden Rechnungen bzw. der Einlösung der zahlungshalber angenommenen Schecks und Wechsel Es gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt. Die Waren dürfen weder verpfändet, übereignet, verliehen oder verschenkt werden. Der Käufer ist verpflichtet uns bei etwaigen Zugriffen Dritter unverzüglich zu unterrichten. Unterläßt er dies, so macht er sich schadensersatzpflichtig.
8. Muster und Zeichnungen.(Entwürfe und Planungen)
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behält sich der Lieferer Eigentums-und Urheberrecht vor, sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne Einverständnis des Lieferers weitergegeben werden. Musterstücke sind, wenn nichts anderes vereinbart, innerhalb von 1 Monat in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, käuflich zu übernehmen oder ggf. für die Instandsetzung aufzukommen. Musterstücke in Sonderanfertigung sind stets käuflich zu übernehmen und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Sonderanfertigungen sind solche Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in Preislisten geführt werden. Farbgebung nach eingesandten Farbmustern zählen ebenfalls als Sonderanfertigung, sofern keine andere schriftliche Regelung getroffen wurde. Der Käufer übernimmt die Haftung dafür, daß durch die Verwendung von eingesandten Zeichnungen, Mustern und ähnlichen Behelfen Rechte Dritter nicht verletzt werden.
9. Gewährleistung.
Offensichtliche Mängel müssen sofort beim Anlieferungspersonal angezeigt und auf dem Lieferschein vermerkt werden. Andernfalls gilt die Ware oder Leistung als genehmigt. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb von 8 Kalendertagen mittels detaillierter, schriftlicher Schadensbeschreibung mitzuteilen. Entsteht ein Mangel oder eine Beanstandung innerhalb von 6 Monaten ab der Ablieferung oder Übergabe der Ware, so ist der Kunde verpflichtet, uns über den Mangel und über die Beanstandung bis zum Ablauf der 6-monatigen Frist ab Lieferung der Ware schriftlich Mitteilung zu machen und den Mangel bzw. die Beanstandung schriftlich zu rügen. Diese schriftliche Mitteilung der Rüge muß dabei die erkennbaren Symptome nennen. Entscheidend ist dabei zur Fristwahrung der Eingang der Mitteilung bei uns. Bei fristgerecht angezeigten Mängeln ist Kallenborn nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Art und Weise der Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen vom Kallenborn. Hierzu hat der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Abweichung in Struktur und Farbe gegenüber den Ausstellungsstücken und Mustern bleibt vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und dem Auftraggeber zumutbar sind. Konstruktionsänderungen gegenüber den Ausstellungstücken und Mustern bleibt vorbehalten, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, den gesamten Kaufpreis aufgrund von Beanstandungen zurückzuhalten, sondern allenfalls in einer Höhe die der vorgebrachten Beanstandung entspricht.
10. Nichterfüllung des Vertrages.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, tritt er vor der Lieferung vom Vertrag zurück oder wird der Vertrag aufgrund eines anderen im Bereich des Kunden liegenden Grundes nicht durchgeführt, so ist Kallenborn berechtigt, dem Kunden pauschal 25% der Auftragssumme als Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung dieses pauschalen Schadensersatzes. Ihm bleibt jedoch nachgelassen, den Nachweis zu führen, daß ein geringer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren entstandenen Schadens über den pauschalierten Schadensersatz hinaus bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Verpflichtung des Kunden zur Vertrags-Erfüllung wird durch diese Regelung nicht berührt. Die Vereinbarung der Schadenspauschalierung berührt nicht das Recht des Kunden, den Nachweis zu führen, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder niedriger als die Pauschale ist.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort und Gerichtsstand, Belieferung und Zahlung ist Grünstadt.
12. Sonderbedingungen.
Für Aufträge oder Auftragsteile, die Umbaumaßnahmen beinhalten und Kallenborn die Funktion eines Projektkoordinators oder Generalunternehmers übernimmt, gelten die im jeweiligen Angebot definierten Sonderbedingungen.


 
 
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